Korrekte Ansprache aller Menschen

Wir fordern die sofortige Einführung einer korrekten Anrede für Menschen sämtlicher ausgewiesener Geschlechtstypen in Wort, Bild und Ton. Wir wissen, dass unter dieser Maßnahme evtl. die spontane Kommunikation der verschiedenen Geschlechter untereinander leiden kann, aber jeder der aktuell etwa 80 nachgewiesenen Geschlechtertypen hat Anspruch auf eine gendergerechte korrekte Anrede.

Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 13.12.2018 zur korrekten Ansprache aller Menschen hat die DSpP-WW diese Verpflichtung sofort umgesetzt. Bei allen offiziellen Anlässen werden wir ab sofort folgende Formulierung (sowohl mündlich als auch schriftlich) verwenden: „Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Diverse, sehr geehrte Menschen ohne konkrete Geschlechterangabe“. Wir fordern, dass die Persönlichkeitsrechte aller Geschlechter zukünftig von allen Parteien, Behörden, Kommunen und in der gesamten Wirtschaftskorrespondenz ebenso konsequent respektiert werden. Sollten wir Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben feststellen, werden wir uns nicht scheuen, diese öffentlich bekanntzumachen und die Gesetzesbrecher gerichtlich abmahnen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass auch die Texte in der innerbetrieblichen Ansprache unbedingt ergänzt werden müssen. Es ist nicht mehr ausreichend, von „freundlichen Kolleginnen und Kollegen“ zusprechen. Seit 2019 heisst es „Liebe Kolleginnen, Kollegen und Intersexuelle“. Ausgenommen von dieser Ansprache sind aber wiederum die transsexuellen Mitmenschen. Diese können zwar biologisch einem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden, aber sie „fühlen sich im falschen Körper“. Um auch diese Kleinigkeit noch gendersprachlich korrekt zu lösen, regen wir an, eine kleine Arbeitsgruppe in dem neuen Amt für die gendergerechte Ansprache einzurichten. Bis Ende 2020 sollten dann auch zu diesem wichtigen Thema eindeutige Vorgaben definiert sein.

Wir erinnern daran, dass es immer Ziel der Deutschen Spendenpartei ist, die Bundesregierung aktiv zu unterstützen. Zur Aufklärung und Beruhigung für alle (es ist gar nicht so schlimm) hier die offizielle Aussage des Gesetzgebers zur richtigen Ansprache: „Der Gesetzgeber sieht das generische Maskulin als ausreichend an. Weitergehende sprachliche Anpassungen sind nicht erforderlich. Der weit überwiegende Teil der Rechtsvorschriften knüpft nicht an das Geschlecht an. In der Gesetzessprache findet dies regelmäßig seinen Niederschlag durch die Verwendung des generischen Maskulinums. Da das generische Maskulinum gerade nicht auf das somatische Geschlecht abstellt, ist eine sprachliche Anpassung von Rechtsvorschriften, die diese Form der Geschlechtsangabe verwenden, in Folge der neu geschaffenen Angabe „divers“ im Personenstandsrecht nicht erforderlich. Auch in Rechtsvorschriften, in denen im Zuge der Herstellung der sogenannten geschlechtergerechten Sprache statt des generischen Maskulinums jeweils beide Geschlechter genannt werden, ist davon auszugehen, dass diese Variante nicht exklusiv wirken soll. Auch hier ist eine sprachliche Anpassung nicht erforderlich, da ohne weiteres ersichtlich ist, dass auch Menschen ohne Zuordnung zu einem der beiden Geschlechter gemeint sind.“

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